Den Vermieter ärgern Dinge wie der Zahlungsverzug des Mieters, dessen Umgang mit der Wohnung, Proteste gegen die Nebenkostenabrechnung oder höhere Mieten, der Mieter seinerseits wünscht eine schnelle Reparatur von Schäden, glaubt nicht an Eigenbedarf des ihm kündigenden Vermieters, hält die in seiner Wohnung installierte Heizung für gesundheitsgefährdend, die beabsichtigen Umbaumaßnahmen für unzumutbar und die Mieterhöhung für ungerechtfertigt.
Das Gesetz gibt nicht auf alle Zweifelsfragen Antwort, um die Grauzonen bewältigen zu können, benötigen Sie einen Anwalt, der weiß, wonach genau er in Schrifttum und Rechtsprechung sucht und wie er dies effektiv tut.
Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht ist eine Spezialmaterie, in welche sich einzuarbeiten viele Kollegen ablehnen. Bei einigen Gerichten ist der Wohnungseigentümer ebenso als potenzieller Querulant verschreien wie der gefürchtete Nachbar, der sich im Herbst gegen Blätteremissionen auf sein Grundstück zur Wehr setzt. Dabei wird gerne vergessen, dass dort, wo die Kommunikation nicht stimmt, auch das kleinste Übel vom betroffenen als Affront und Angriff auf die eigene Freiheit/Eigentum gewertet werden kann Wer da von außen fragt: „Darüber regst du dich auf?!“ oder den bequemen Rat gibt, über alles „bei einem Bier“ zu reden, vergisst leicht, dass aus Sicht des Betroffenen ja auch der andere ganz leicht dieses oder jenes nicht tun müsste, würde er nur „ein bisschen“ Rücksicht nehmen. Und wer zieht um des lieben Friedens willen schon gerne weg?
Ich selbst im Beirat unserer Wohnungseigentümergemeinschaft und bekomme schon deswegen einiges mit. Natürlich sollte vorher eine Vereinbarung versucht werden, in der etwas steht, was beiden Seiten wichtig ist (keine Schuldzuweisungen, wer der „Böse“ ist, wenn es einen Bösen gibt, erkennt man auch schon daran, wer sich zu mehr gutem Willen verpflichtet hat, als der andere). Dabei helfe ich gerne mit Vereinbarungen, die wirklich den Punkt treffen. Aber manchmal geht es eben nicht ohne den Gang zum Gericht oder zumindest der gehaltvollen Drohung damit. Zankäpfel können sein: Unerlaubte Nutzung des Gemeinschaftseigentums, z. B. durch Abstellen eigenen Gerümpels, Dauerbelegung eines Gästeparkplatzes, Änderung von Kostenverteilung für verbrauchte Energie durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, Abgrenzung Gemeinschaftseigentum / Sondereigentum, Kampf mit der Verwaltung / dem/r Verwalter/in, Erforderlichkeit einer Maßnahme, die hauptsächlich nur einer Häuserzeile nutzt. Häufiger Streitpunkt sind Umbaumaßnahmen, die kosten auch am meisten.
Wenn Sie von mir Rat benötigen, bringen Sie bitte immer mit (auch wenn nicht noch einmal extra am Telefon darauf hinweise): Grundstückskaufvertrag, Teilungserklärung mit Miteigentümerordnung, Verwaltervertrag. Wenn es um Baumängel geht, welche die Gemeinschaft kalt lässt, Ihnen jedoch auf der Seele brennen, bringen Sie bitte auch die für Ihr Vorhaben verwendete Baubeschreibung mit.