Sozialrecht

Sie hatten einen Unfall. Ihre Unfallversicherung gesteht Ihnen 10% zu. Das ist Ihnen zu wenig. Sie kennen den Arzt X. Von dem glauben Sie, dass er Sie gründlicher untersuchen würde. Im Gerichtsverfahren bestimmt das Gericht jedoch den Arzt Y zum Gutachter Was können Sie tun?


Ihnen wird attestiert, Sie hätten wegen psychischer Probleme Behandlungsbedarf. Die Arbeitsagentur zahlt Ihnen wegen Krankheit nichts mehr und wartet darauf, dass Sie sich persönlich vorstellen. Ihre Krankenkasse weigert sich jedoch, Ihnen Krankengeld zu zahlen, weil sie Sie für arbeitsfähig hält. Kann das sein? Müssen sie jetzt etwa Hartz IV-Leistungen beantragen?


Man hat Ihnen gekündigt und die Arbeitsagentur verhängt "vorläufig" eine Sperrzeit und will im Übrigen abwarten, was sich im Arbeitsgerichtsprozess tut. Es denkt überhaupt nicht daran, sich selbst eine Meinung zu bilden und zu diesem Zweck Sie und den Arbeitgeber zu befragen, denn  dazu fehlt es an Personal und Zeit. Der Arbeitsgerichtsprozess aber zieht sich hin. Müssen Sie sich das gefallen lassen?
Das sind ein paar Beispiele, die ich entweder 1:1 oder in etwas abgewandelter Form  erlebt habe. Im Sozialrecht geht es also vorwiegend um soziale Leistungen. 


Sie bekommen Unfallrente in einem einzigen Monat alles auf einmal nachgezahlt. Das Jobcenter rechnet Ihnen das monatlich auf Ihre zukünftigen Hartz-IV-Ansprüche an. Ist das okay?