Verbrauchervertragsrecht


Darunter verstehe ich die Auseinandersetzungen „kleiner Leute“ (juristisch handelt es sich um Menschen, die nicht Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und daher Verbraucher gemäß § 13 BGB sind) mit Dienstleistern wie Handwerkern, Reisebüros, Behörden, Verkäufern von Konsumgütern, Banken, Energieversorgern, Versicherungen, etc.

Die dahingehende Beratung macht das „tägliche Brot“ des Anwalts aus und hat auch meine Zeit als Einzelanwalt geprägt.