Schritte zu einer zufriedenstellenden (Online-)Beratung

Das Wichtigste ist nach meiner Erfahrung beiderseitige Ehrlichkeit. So ist in der anwaltlichen Beratung die Bezahlung oft ein Tabu, und später kommt es dann leicht zu Überraschungen, wenn nicht gar folgenschweren Enttäuschungen. Bei mir wird über alles geredet, dabei ist weder die Vergütungsfrage noch die Qualität meiner Leistung Tabu, Sie können Unstimmigkeiten und Ärger stets ansprechen. Doch ich versichere Ihnen: Dazu wird es nur ganz selten kommen.


Nun also zu den einzelnen Schritten der Mandatsbeziehung:


Schritt  1: Sie schreiben eine Mail. Dabei brauchen Sie noch nicht Ihre persönlichen Daten zu offenbaren.  Es ist also auch möglich, dass Sie Ihr Anliegen unter einem Nickname vortragen.


Schritt 2: Ich schätze den Beratungsbedarf ein und gebe Ihnen einen ersten Anhaltspunkt für die zu veranschlagende Zeit und somit auch für die zu erwartenden Kosten. Eine Schätzung von Erfolgsaussichten kann naturgemäß noch nicht erfolgen, da eine Sachprüfung nur oberflächlich erfolgen kann. Außerdem wäre diese Schätzung ja schon ein Teil meiner Leistung, da möchte ich natürlich wissen, wem ich sie berechnen kann.


Schritt 3: Sie sind wieder am Zug. Sie entscheiden, ob ich nie wieder etwas von Ihnen höre, wofür Sie keinerlei Gründe angeben müssen, oder ob Sie eine Erstberatung möchten. Die dafür zu veranschlagende Vergütung darf für Verbraucher nach § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz höchstens 190 Euro betragen. Ich habe Ihnen natürlich im Rahmen von Schritt 2 bereits eine Vergütungsspanne mitgeteilt, mit der Sie etwas anfangen können Sie wird in den meisten Fällen 50 bis 100 Euro nicht überschreiten. Die Höhe der Vergütung hängt konkret von dem ab, was Sie auf einer anderen Seite nachlesen können: Ihre Daten hinterlassen Sie gegebenenfalls verschlüsselt, die Art der Verschlüsselung sprechen wir ab.


Schritt 4: Meine Erstberatung veranlasst Sie nun entweder dazu, einen der Schritte zu gehen, die ich in der Erstberatung andachte (z. B. Klage bei Gericht, Verhandlung mit der Gegenseite oder Entwurf einer Vereinbarung oder Ähnliches), oder sie „schmeißen hin“. Letzteres fällt meist nicht leicht, zumal, weil Sie mich ja auch dann bezahlen sollen, aber Sie können dann wenigstens beruhigt sein, fachkundigen Rat eingeholt und nicht vorschnell aufgegeben zu haben.