Insolvenzrecht

In meiner früheren Zeit als Schuldnerberater (2006 - 2008) hatte ich selbstredend ständig mit diesem Rechtsgebiet zu tun. Die sich hier stellenden Fragen sind solche wie: Mir geht es bereits finanziell schlecht, bin ich zahlungsunfähig? Was darf ich noch ausgeben? Darf ich dem einen Gläubiger mehr geben als dem anderen, weil er mir lästiger ist, etwa weil er mehr Druck ausübt? Kommt für mich eine Verbraucher- oder Unternehmerinsolvenz in Frage? Nicht ich, aber meine GmbH ist/wird insolvent, was muss ich selbst beachten?

Natürlich stellt sich auch für mich als beratenden Rechtsanwalt die Frage: Was kann ich von Ihnen an Vergütung erwarten, und benachteilige ich damit nicht andere Gläubiger? Hierzu hat der Bundesgerichtshof Regeln aufgestellt, die ich mit Ihnen besprechen muss. Weder ist es mir erlaubt, die ganze Vergütung als Vorschuss zu verlangen, wie es manche gerne tun, noch darf ich auf die ganze Vergütung bis zum Schluss warten, selbst wenn ich es wollte. Abgesehen davon, dass letzeres auch für mich mit einem hohen Risiko verbunden wäre, soll ich Ihnen ja nicht einen weiteren Gläubiger und damit noch mehr Sorgen verschaffen.

Verbraucherinsolvenzverfahren

 

 

Lesen Sie sich dazu bitte meine Ausführungen oben unter dem Eintrag "Verbraucherinsolvenz" durch.