Erbrecht         

Nach dem Tod des Erblassers gesellen sich zu der Trauer schon die ersten Schwierigkeiten. Banken verlangen einen Erbschein, auch wenn sie es nicht immer müssen. Hier wäre eine Vollmacht über den Tod hinaus nützlich gewesen, aber sie ist nun mal nicht da und kann naturgemäß auch nicht mehr erstellt werden. Außerdem beginnt Streit, und zwar noch nicht darüber, wem was gehört und wie ein evtl. Testament auszulegen ist, nein es geht erstmal darum, zu klären, wer darf was in Besitz haben und verwalten, und wie geht man mit Sachen um, die mehreren gehören? Die Mitbenutzungsregelungen in praktikable Vorschläge an die Gegenseite bzw. vollstreckbare Anträge vor Gericht zu bringen, das ist meine Aufgabe. Nicht jeder Anwalt, der Erbrecht bearbeitet, ist damit vertraut.


Ein weiteres Thema unmittelbar nach dem Versterben des Erblassers ist, dass ein Miterbe bereits in guter oder schlechter Absicht über den Nachlass verfügte, aber keiner der Miterben weiß, was er konkret getan hat. Bevor das aber nicht klar ist, weiß man natürlich nicht, was man verlangen soll. Auch hier würde ich wieder ins Spiel kommen mit einer sogenannten Stufenklage (1. Stufe: Auskunft 2. Stufe: Versicheung der Richtigkeit der Auskunft an Eides statt 3. Zahlungsbegehren).