Wann bin der Richtige für Sie?

Damit es nicht schon beim ersten Kontakt Enttäuschungen gibt, die vermeidbar gewesen wären, möchte ich hier einmal darstellen, welche Art juristischer Hilfe ich Ihnen anbieten kann und welche nicht. Es gibt in der Fachsprache die Worte „rechtsgestaltend“ und „forensisch“. Ich würde mich eher der letztgenannten Art von Berufsausübung zuordnen.

Das heißt - salopp ausgedrückt - ich bin dann der richtige, wenn schon etwas „passiert“ ist und es wahrscheinlich vor „Gericht geht“. Mit „passiert“ ist gemeint: Jemand hat Ihnen Ihrer Einschätzung zufolge Unrecht getan, oder jemand möchte ernsthaft etwas von Ihnen, was ihm nach Ihrer Meinung nicht zusteht, oder eine Behörde belastet Sie unrechtmäßig mit etwas beziehungsweise verwehrt Ihnen etwas, was Sie beantragt haben / gerne haben würden.

Der Falsche bin ich, wenn ich im Vorhinein prüfen soll, wie Sie am besten Ihre vermögensrechtlichen Angelegenheiten gestalten, um bestimmte Begehrlichkeiten Dritter  oder des Finanzamts gar nicht erst entstehen zu lassen. Oder wie Sie sich am besten verhalten, um nicht in den Fokus der Sozialbehörden zu geraten. Oder welche Art von Patiententestament sich für Sie am besten eignet.
Natürlich gibt es Grenzfälle: Wenn Sie und ihr Vertragspartner oder Gegner oder Partner schon gewisse Vorstellungen von einer Vereinbarung haben, und die Arbeiten nur noch in eine juristische Form gegossen werden sollen (z. B. Trennungsvereinbarung). Das könnte ebenfalls etwas für mich sein. Ebenfalls in beide Bereiche spielen oft Jugendhilfe-Sachen mit hinein. Hier kann ich erst sagen, ob ich ein Mandat übernehme, wenn Sie mir vorher Unterlagen anvertrauen.

Generell verspreche ich, meine Hilfe anzubieten, wenn Sie sich scheiden lassen wollen, wenn Ihnen gekündigt wurde, wenn man ihn Vergütung aus Arbeit oder Dienstleistung schuldet, als Verbraucher mangelhafte Güter zumutet oder Sie sich in Aufenthaltssachen durch Bescheide ungerecht beurteilt fühlen. Oder man von Ihnen angeblich zu viel gewährte Sozialleistungen zurückfordert oder Ihnen bestimmte Sozialleistungen trotz gestellten Antrags erst gar nicht gewährt.  Auch die Prüfung von Rundfunkbeitragsbescheiden (evtl. Doppelzahlung, Nicht- oder Falschbescheidung von Befreiungsanträgen) gehört dazu, aber bitte nicht dann, wenn es darum geht der Rundfunkanstalt die Missachtung des verfassungsrechtlichen Auftrags der Grundversorgung nachzuweisen. Der Prüfungsaufwand steht hier regelmäßig in keinem Verhältnis zum Streitwert (streitiger Rundfunkbeitrag). Das ist eher etwas für sich darauf spezialisiert haben die Kanzleien.

Meine Schwerpunktsetzung auf den forensischen Bereich hat aus Ihrer Sicht den Vorteil, dass auch Rechtschutzversicherungen oder Gerichte in Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe-Sachen an bestimmte für Sie nachteilige Ereignisse anknüpfen können. Im vorsorglich beratenden, rechtsgestaltenden Bereich werde sie Sie in der Regel ohne Spezialtarif nicht unterstützen.